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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 01.10.2025

Hundezüchterin kann sich nicht auf Gewährleistungsausschluss berufen

Das Landgericht Flensburg entschied, dass sich eine Hundezüchterin nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn sie planmäßig Hunde züchtet und im Internet verkauft (Az. 5 O 7/21).

Im Streitfall betrieb die Verkäuferin eine Hundezucht und bot Welpen im Internet zum Kauf an. Eine Frau erwarb unter Ausschluss der Gewährleistung einen der Welpen und stellte nach einiger Zeit fest, dass der Hund unter Schmerzen litt. Ein Tierarzt stellte eine erblich bedingte Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die zu Gangproblemen und Arthrose führen kann, fest. Die Käuferin verlangte daraufhin von der Verkäuferin eine Erstattung der Behandlungskosten sowie eine Minderung des Kaufpreises. Dies lehnte die Verkäuferin ab und berief sich darauf, dass sie vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hingewiesen habe, dass keine gesundheitliche Untersuchung für die Hundeeltern vorliege.

Das Landgericht hat die Verkäuferin zur Zahlung der Behandlungskosten sowie zur teilweisen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Sie könne sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, da sie als Unternehmerin gehandelt habe. Sie habe planmäßig Hunde gezüchtet und über das Internet verkauft. Auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens sind die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass der Welpe unter einer erblich bedingten Hüfterkrankung leide und daher bereits bei der Übergabe mangelhaft gewesen sei.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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